Die Europäische Union gewährt Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze auf Eintrittsentgelte in Freizeiteinrichtungen. Während alle in der betreffenden EU-Richtlinie aufgeführten Freizeitangebote wie beispielsweise Schwimmbäder oder Museen in Deutschland davon profitieren, haben einzig Vergnügungsparks das Nachsehen und werden mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert. Es resultieren folgenschwere Wettbewerbsnachteile im Inland sowie Standortnachteile gegenüber Vergnügungsparks im benachbarten Ausland. Nun macht sich der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU), bei dem auch das Europa-Park Erlebnis-Resort Mitglied ist, für die überfällige Gleichberechtigung der heimischen Freizeitwirtschaft stark.

Bild: Initiative “Die faire Sieben”.

Mit der Kampagne „DIE FAIRE SIEBEN“ möchte der VDFU die steuerliche Ungleichbehandlung auflösen. Die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Eintrittsentgelte aller touristischen Freizeitangebote stellt internationale Konkurrenzfähigkeit und fairen inländischen Wettbewerb sicher. Sie entlastet niedrige und mittlere Einkommensschichten und senkt den bürokratischen Aufwand.

Weiterführende Informationen sowie eine ausführliche Pressemeldung des VDFU finden sich hier.