Aktuelle Einreiseverordnung für Europa-Park Gäste ab dem 01. August 2021

Die Bundesregierung hat zum 01. August 2021 die Einreiseverordnung geändert. Die neue Einreiseverordnung der Bundesrepublik Deutschland bringt keine Einschränkung für Europa-Park Gäste: Somit ist der Eintritt in den Europa-Park, in Rulantica und in YULLBE sowie die Übernachtung in den Europa-Park Erlebnishotels auch weiterhin ohne negativen Testnachweis möglich.

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland besteht auch nach dem 01. August 2021 keine Testpflicht für Tages- und Übernachtungsgäste des Europa-Park Erlebnis-Resort, die sich weniger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, für Kinder unter 12 Jahren, für nachweislich genesene oder vollständig geimpfte Personen sowie für Berufspendler.

Alle weiteren Personengruppen sind verpflichtet, beim Grenzübertritt einen negativen Test vorzuweisen. Der Test muss vor der Einreise erfolgen. Ein Antigen-Test darf bei Grenzüberschreitung maximal 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test 72 Stunden. Wenn im Reiseland keine kostenlosen Tests angeboten werden, müssen Einreisende die Kosten selbst tragen. Die Überprüfung der Regelung liegt in der Verantwortung der zuständigen Behörden und nicht beim Europa-Park Erlebnis-Resort. Diese Regelung gilt für alle Personen, unabhängig ihrer Nationalität und unabhängig davon, aus welchem Land sie einreisen. Davon befreit werden Reisende, die eine Genesung oder eine vollständige Impfung nachweisen können.

Alle Gäste (genesen, vollständig geimpft oder getestet) müssen vor Einreise nach Deutschland die Anmeldepflicht berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie unter dem unten genannten Link.

Photo by CDC on Unsplash
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Die ausführliche Erklärung der Bundesregierung finden Sie hier: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html